P F L E G E - V E R S I C H E R U N G
Leistungen von der Pflegeversicherung:
Wer Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen möchte, stellt bei der
zuständigen Krankenkasse einen Antrag.
Vor der Entscheidung über den Antrag findet ein Hausbesuch des Medizinischen
Dienstes der Krankenversicherung (MDK) statt.
Der MDK prüft, welche Aktivitäten die pflegebedürftige Person noch
selbst erledigen kann und in welchem Bereich Hilfsbedürftigkeit besteht.
Auch wird festgestellt, ob technische Hilfen notwendig sind. In einem Gutachten
wird der Hilfsbedarf festgelegt und die Pflegestufe
empfohlen.
Die nicht durch die Leistungen der Kasse gedeckten Kosten müssen Sie selbst
aufbringen. Falls Ihr Einkommen nicht ausreicht, können Sie finanzielle
Hilfe beim Amt für Soziales und Wohnen bzw. beim Amt für Grundsicherung
beantragen.
Für die Einstufung der gesetzlich festgelegten Pflegestufen gelten
folgende Richtlinien:
Pflegestufe I - erheblich pflegebedürtig
Häufigkeit: Mindestens einmal täglich Hilfebedarf bei der
Körperpflege, Ernährung oder Mobilität und zusätzlich
mehrmals in der Woche Bedarf an Haushaltshilfe.
Zeitaufwand: Durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag, dere pflegerische
Aufwand muss mehr als 45 Minuten betragen.
Pflegestufe II - schwerpflegebedürftig
Häufigkeit: Mindestens dreimal täglich Bedarf an Hilfe zu verschiedenen
Tageszeiten bei der Pflege, zusätzlich ist mehrmals pro Woche Hilfe im
Haushalt notwendig.
Zeitaufwand: Durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag, davon müssen
mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.
Pflegestufe III - schwerstpflegebedürftig
Häufigkeit: Die Hilfe muss täglich rund um die Uhr und auch nachts
notwendig sein. Die Pflegekraft hat in ständiger Bereitschaft zu sein. Diese
Bereitschaft wird nur berücksichtigt, wenn es zu regelmäßigen
unvorhergesehenen Einsätzen in der Nacht (22 bis 6 Uhr) kommt. Die
Einsätze müssen nicht jede Nacht, aber zwei- bis dreimal in der Woche
geleistet werden. Einsätze werden auch gewertet, wenn der Wecker gestellt
wird, um den Pflegebedürftigen z. B. zu lagern oder die Windeln zu wechseln.
Außerdem muss mehrmals in der Woche Hilfe im Haushalt notwendig sein.
Zeitaufwand: Die Schwerstpflegebedürftigkeit beginnt, wenn täglich
durchschnittlich mindestens fünf Stunden Hilfe geleistet werden muss und
davon mindesten vier Stunden auf die Pflege entfallen.
Pflegestufe III a - Härtefall
Häufigkeit: wie Pflegestufe III
Zeitaufwand: wie Pflegestufe III
Mindestens sieben Stunden Hilfebedarf und mindestens zwei Stunden jede Nacht oder
nächtlicher Hilfebedarf, der immer zwei Pflegepersonen erfordert.
Wahl zwischen Pflegegeld und Sachleistung
Der Pflegebedürtige kann statt der Sachleistungen auch Pflegegeld beziehen.
Die Beträge richten sich nach der Pflegestufe:
Pflegestufe IIIa bis zu 1.918 Euro
Der Pflegedienst rechnet seine erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegekasse
ab.
Das Pflegegeld wird monatlich von der Pflegekasse an die pflegebedürtige
Person überwiesen.
Kombination von Pflegegeld und Sachleistungen
Zur individuellen Gestaltung ist eine Kombination von einer 24-Stunden-Betreuung
und einer Pflege durch einen ambulanten Dienst möglich.